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Filmförderung

Der BVV unterstützt seine Mitglieder bei der Antragstellung zur Videoprogrammanbieterförderung.

Auf www.ffa.de werden alle gängigen Fragen zur Antragstellung beantwortet und Informationen zur Gremienbesetzung sowie die Richtlinien und Programmanbieter-Anträge zum Download angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier

Die aktuellen Einreichtermin und Termine der Kommissionssitzungen finden Sie unter Einreichtermine

Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte, die bezüglich einer möglichen Förderung beachtet werden müssen, einmal zusammengefasst:

  • Elementar ist es, die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme durchzuführen, doch reicht vorerst eine Kurzform
  • Einreichfrist ist das jeweilige Quartalsende
  • Die max. Höhe der Förderung beträgt pro Herausbringung eines Titels als physische (DVD, Blu-ray-Disc) und/oder online Version EUR 600.000,- als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen
  • Für Kinderfilme können (im Ausnahmefall) bis zu 70% der Gesamtherausbringungskosten als Förderdarlehen beantragt werden
  • Die Erstellung besonderer Fassungen für Hörgeschädigte und Sehbehinderte kann bezuschusst werden
  • Die klassische Absatzförderung ist möglich für Titel mit einem Kinostart ab dem 1. Juli 2003
  • Für ältere Produktionen sind unter Bezug auf das „Filmische Erbe“ evtl. Förderungen (in einer Höhe bis zu € 5.000,- und bei besonderem Aufwand bis zu € 10.000,-) möglich, sofern sie festgelegten Kriterien entsprechen.

Für Fragen zu diesem Themenkomplex stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.