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Ende der Filmabgabe nach dem geltenden Filmförderungsgesetz (FFG)

Liebe Mitglieder des BVV,

am 31. Dezember 2023 endet die Erhebung der Filmabgabe nach dem geltenden Filmförderungsgesetz (FFG). Das neue Filmförderungsgesetz muss daher spätestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Hier finden Sie die Stellungnahme des BVV/VDF ans BKM.